Kosten / Gebühren

 

RVG

 

Stundenverrechnungssatz

 

bei unverschuldeten Haftpflichtschäden trägt die Gegenseite Ihre Kosten

für Rechtsanwalt und Sachverständigen

 

Wir halten Sie für den Fall einer Mithaftungsquote von einer

Kostenbelastung durch

die Rechtsanwaltsgebühren frei.

 

Wir bieten eine kostenlose Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer

Rechtsschutzversicherung insbesondere über die Deckungszusage an.

Kosten

& Gebühren

 

 

 

 

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Unverbindliche Anfragen und Kosten-anfragen können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten.

Oder benutzen Sie Unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie Formular-felder mit Ihren Angaben richtig füllen, damit wir Ihre Anfragen richtig und rechtzeitig beantworten können.

Anfragen und deren Beantwortung sind kostenlos, konkrete rechtliche Fragen jedoch ohne Mandat nicht möglich.

Ohne Mandat sind auch mündliche und schriftliche Auskünfte unverbindlich

und begründen keine Haftung.

Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen Überhaupt sinnvoll ist, können Sie

die Vertretung auf ein erstes Beratungs-gespräch beschränken. Diese Kosten

einer solchen Erstberatung, sowie die aussergerichtliche Interessen-vertretung sind nach neuem Recht frei verhandelbar.

Im Prozessfall (gerichtliche Auseinandersetzung) bestimmen sich

die Gebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes(RVG).

 

 

Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie gern vorab.

Kollaustraße 166-168  |  22529 Hamburg

T 040 - 552 59 45